Mit 1.1.2022 begann eine neue 3-jährige Periode (2022-2024) für die Bezahlung der Grabgebühren: Einfachgrab: € 54,00
Urnengrab in der Urnennische: € 51,00
Doppelgrab: € 108,00
Urnengrab im Erdgrab: € 54,00
Empfänger: PFARRKIRCHE GEINBERG,
Verwendungszweck: Grabgebühren
IBAN: AT19 3403 0000 0031 2892
Die Grabgebühren können auch mit den in der Kirche aufliegenden Zahlscheinen eingezahlt werden.
Verhalten im Friedhof:
Beerdigungsrecht:
Errichtung und Instandhaltung der Grabstätte:
Nutzungsdauer und Nutzungsrecht:
Ausmaß der Grabstellen (Außenmaße):
Bei der Neuerrichtung von Gräberfeldern ist nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen, dass Steinmetzbetriebe auf Kosten und Gefahr der Nutzungsberechtigten mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung standsichere Grabsteinfundamente herstellen können.
Abfallentsorgung:
Grabgebühren:
Die Grabgebühren werden vom Finanzausschuss der Pfarre Geinberg beschlossen und betragen:
Die Gebühren werden per Rechnung im 3 Jahresturnus vorgeschrieben und sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu bezahlen.